Verfahrensbeistand

Die Interessen des Kindes im Mittelpunkt

Kinder haben das Recht, in familiengerichtlichen Verfahren gehört zu werden. Als Verfahrensbeistand vertrete ich ausschließlich die Interessen des Kindes und unterstütze das Familiengericht dabei, die Perspektive des Kindes angemessen in das Verfahren einzubeziehen.

Meine Aufgabe besteht darin, den Willen, die Bedürfnisse und die individuelle Lebenssituation des Kindes zu erfassen und dem Gericht nachvollziehbar darzustellen. Dabei orientiere ich mich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedürfnissen des jeweiligen Kindes. Ziel ist es, dem Kind eine verlässliche Stimme im Verfahren zu geben und seine Beteiligung alters- und entwicklungsangemessen sicherzustellen.

Meine Aufgabe

Jedes familiengerichtliche Verfahren ist einzigartig. Entsprechend individuell gestaltet sich auch die Tätigkeit als Verfahrensbeistand. Im Mittelpunkt steht stets das Kind mit seiner persönlichen Lebenssituation, seinen Beziehungen und seiner Sicht auf das Verfahren.

Zu meinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Kind

  • Ermittlung und Darstellung des Kindeswillens

  • Einschätzung der individuellen Bedürfnisse und Belastungen des Kindes

  • Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen und weiteren Verfahrensbeteiligten

  • Austausch mit beteiligten Fachkräften und Institutionen

  • Teilnahme an Anhörungen und Gerichtsterminen

  • Erstellung fachlicher Stellungnahmen für das Familiengericht

Meine Arbeitsweise

Eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre bildet die Grundlage meiner Arbeit. Kinder benötigen Zeit, Sicherheit und einen geschützten Rahmen, um ihre Gedanken und Gefühle ausdrücken zu können. Deshalb orientiere ich meine Arbeitsweise am jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und gestalte Gespräche altersgerecht und transparent.

Neben den Gesprächen mit dem Kind werden – soweit für die Aufgabenerfüllung erforderlich – auch Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen sowie beteiligten Fachkräften geführt. Ziel ist es, die Lebenssituation des Kindes umfassend zu verstehen und seine Interessen differenziert darzustellen.

Meine Tätigkeit erfolgt unabhängig, neutral und ausschließlich im Interesse des Kindes.

Verfahren

Die Bestellung zum Verfahrensbeistand erfolgt durch das zuständige Familiengericht. Nach der Beauftragung nehme ich zeitnah Kontakt zu den Beteiligten auf und begleite das Verfahren bis zu dessen Abschluss im Rahmen des gerichtlichen Auftrags.

Während des gesamten Verfahrens stehe ich dem Kind als unabhängige Ansprechperson zur Verfügung und bringe dessen Sichtweise in das gerichtliche Verfahren ein.

Kontakt

Für Anfragen von Familiengerichten stehe ich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen oder Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Kontaktseite.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf

Sie haben Interesse an einer Supervision, Kinderschutzberatung oder möchten zunächst ins Gespräch kommen?

Dann melden Sie sich gerne – per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, wie ich Sie oder Ihr Team unterstützen kann.

Mail: info@resonanzraum-hannover.de

Tel: +49 155 63724417